Überwachung am Arbeitsplatz mit Whatsapp
Veröffentlicht von Theo Kienzle in Arbeitsrecht · Freitag 08 Aug 2014
Es soll Wohnbereichs-/Stationsleitungen oder PDLs geben, die ihre Mitarbeiter per Whatsapp überwachen. Dies wohl dergestalt, dass die Mobilnummern abgespeichert werden und dann überprüft wird, wann der jeweilige Mitarbeiter "online" ist.
Deshalb und aus anderen Gründen mein Rat: NIE dem Arbeitgeber bzw. der WBL/StL oder PDL die Mobilnummer geben! Dazu besteht nämlich keine arbeitsrechtliche Verpflichtung.
0
Rezensionen