Bundesdatenschutzbeauftragter droht Kassen mit Untersagung elektronische Patientenakte
Veröffentlicht von Theo Kienzle in Datenschutz · 19 August 2020
Bundesdatenschutzbeauftragter droht Kassen mit Untersagung der elektronischen Patientenakte (ePA):
Der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat in der Bundespressekonferenz am
Mittwoch (19.08.2020) darauf hingewiesen, dass das
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in Teilen nicht der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspreche. Die DSGVO genieße jedoch
Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung und zwinge den BfDI hierdurch
zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen Krankenkassen, die elektronische
Patientenakten für ihre Versicherten ab 01.01.2021 nur nach den
Vorgaben des PDSG umsetzen. (Quelle: www.krankenkassen-direkt.de)
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