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Was kann ich gegen Mobbing/Stalking unternehmen?

Strafanzeige! Die Polizei MUSS die Anzeige aufnehmen! Falls nicht: Amtspflichtverletzung!
Täter schriftlich zur Unterlassung auffordern.
Antrag nach Gewaltschutzgesetz (Abstandgebot u. a. Maßnahmen).
Antrag einstweilige Verfügung beim Amtsgericht. Kein Rechtsanwalt notwendig!
Anspruch Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Täter.
Krankenkasse informieren, falls medizinische Behandlung notwendig.
Bei direkter Belästigung - Notwehrrecht!
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