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		<title><![CDATA[Blog zu aktuellem (rechtliches) zur Pflege]]></title>
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		<description><![CDATA[Aktuelle Infos zum Pflegerecht und Pflegepolitik]]></description>
		<language>DE</language>
		<lastBuildDate>Wed, 19 Aug 2020 13:07:00 +0000</lastBuildDate>
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			<title><![CDATA[Bundesdatenschutzbeauftragter droht Kassen mit Untersagung elektronische Patientenakte]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Datenschutz"><![CDATA[Datenschutz]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_uam5bwf7"><div>Bundesdatenschutzbeauftragter droht Kassen mit Untersagung der elektronischen Patientenakte (ePA):</div><div><div>Der
 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 
(BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat in der Bundespressekonferenz am 
Mittwoch (19.08.2020) darauf hingewiesen, dass das 
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in Teilen nicht der europäischen 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspreche. Die DSGVO genieße jedoch
 Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung und zwinge den BfDI hierdurch 
zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen Krankenkassen, die elektronische
 Patientenakten für ihre Versicherten ab 01.01.2021 nur nach den 
Vorgaben des PDSG umsetzen. (Quelle: www.kra<span class="fs11">nkenkassen-direkt.de</span><span class="fs11">)</span></div></div><div><span class="fs11"><a href="https://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?id=1075313&cb=7778132769" target="_blank" class="imCssLink">Mehr dazu</a></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 19 Aug 2020 13:07:00 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?bundesdatenschutzbeauftragter-droht-kassen-mit-untersagung-elektronische-patientenakte</link>
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			<title><![CDATA[BibliomedPflege: Pflege nicht für zweite Welle gerüstet]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Infektionsschutz"><![CDATA[Infektionsschutz]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_rydi8atq"><div>Pflege nicht für zweite Welle gerüstet</div><div>Der <strong>Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest</strong> hat bemängelt, dass es bislang keine nachhaltigen Verbesserungen für <strong>Pflegende </strong>in der <strong>Corona-Krise</strong> gibt. Weder die <strong>personelle Situation</strong> noch die Ausstattung mit <strong>persönlicher Schutzausrüstung (PSA)</strong> habe sich gebessert; Pflegende seien deshalb nicht für eine <strong>zweite Infektionswelle</strong> gerüstet.<br></div><div><a href="https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflege-nicht-fuer-zweite-welle-geruestet" target="_blank" class="imCssLink">mehr</a></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 12:54:00 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?bibliomedpflege--pflege-nicht-fuer-zweite-welle-geruestet</link>
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			<title><![CDATA[Keine kostenlosen Tests für Pflegende]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Infektionsschutz"><![CDATA[Infektionsschutz]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_hs53tc56">Erzieherinnen und Tagesmütter haben ab Montag die Möglichkeit, sich 
vorsorglich und kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. In der 
Woche darauf starten die Testmöglichkeiten für Schulbeschäftigte. In der
 Pflege sind solche Regelungen bisher nicht vorgesehen<div><a href="http://www.altenheim.net/Infopool/Nachrichten/Pflegebranche-kritisiert-fehlende-Corona-Tests/(cpg)/A4916?cpg=A4916&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Altenheim_Newsletter_32_KW&utm_content=Pflegebranche-kritisiert-fehlende-Corona-Tests" target="_blank" class="imCssLink">mehr</a> ...</div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 06 Aug 2020 10:07:00 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?keine-kostenlosen-tests-fuer-pflegende</link>
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		</item>
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			<title><![CDATA[Getarnte Änderung Arbeitszeitgesetz wegen "Corona-Krise"]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Arbeitsrecht"><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_h62gbxe0"><div>

</div><div><span class="fs12">Die Bundesregierung hat mit dem „SARS-CoV-2
Sozialschutz-Paket“ auch eine in der Öffentlichkeit <b>nicht veröffentlichte Änderung</b>
des <b>Arbeitszeitgesetzes</b> beschlossen.
Mir fällt dabei spontan das Trojanische Pferd ein: Ein Geschenk, in dem die
Griechen verborgen sind, um Troja zu vernichten. Das Geschenk sind aktuell die
Zuschüsse für die infolge der Ausgangsbeschränkungen der Bundesländer von der
Pleite bedrohten Betriebe. Das, was bisher verheimlichte worden ist, dass mit
einer (heimlichen) Änderung des Arbeitszeitgesetzes das Arbeitsministerium
(SPD) ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung, also <b>ohne Kontrolle durch den Bundestag</b> (und damit der Opposition) die
Rechte der Arbeitnehmer infolge der Corona-Krise einzuschränken. Ganz Europa regt
sich (zu Recht) auf, dass der ungarische Ministerpräsident sich vom Parlament
ermächtigen ließ, durch „Dekret“ (= Rechtsverordnung) zu regieren. Wo liegt der
Unterschied. Bei uns betrifft es vorläufig nur das Arbeitszeitgesetz, aber was
folgt. </span></div><div>

</div><div><span class="fs12">Heute Morgen wurde, ganz nebenbei, in einer Meldung von „ntv“
(nicht in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten) mitgeteilt, dass nun bei
Bedarf die Beschäftigten <b>12 Stunden am
Tag (!)</b> arbeiten müssen und die Ruhezeit verkürzt werden soll, wenn dies
durch die Corona-Krise“ notwendig sein sollte. Wie war das mit den „Alltagshelden“?
Jetzt sollen die Alltagshelden 12 Stunden arbeiten und bekommen dann auch nur eine
verkürzte Ruhezeit, in der sie sich vielleicht noch um ihre Kinder kümmern
müssen, für die es derzeit keine Betreuung gibt, weil Fußball,
Wintersport-Übertragung auf den öffentlich-rechtlichen Sendern sowie Fasching
wichtiger waren als der Schutz der Bevölkerung. Zur Erinnerung: Man wusste
spätestens ab Mitte Januar 2020, dass es zur Pandemie kommt. Als Gegenleistung
gibt es jetzt zwar steuerfrei (aber nur vielleicht) 1.500 Euro, pro Jahr, also
ca. 100.-- Euro pro Monat. Dies aber nur für diejenigen Pflegekräfte, deren
Arbeitgeber tariflich organisiert ist. Für die Vielen in privaten Heimen gibt
es <b>nichts</b>, sondern stattdessen eine
12-Stunden-Schicht in einem Beruf, der auch schon mit einem normalen Arbeitstag
sehr belastend ist. Zum Thema Versprechungen noch: Erinnern Sie sich an die
13.000 zusätzlichen Pflegekräfte? Die gibt es immer noch nicht. Auch so eine
Mogelpackung, denn wer als Träger keine Fachkraft findet, darf sich eine „Hilfskraft“
finanzieren lassen. Und noch etwas: Als die „Corona-Krise“ bzw. die angeblich völlig
unvorhersehbare Pandemie begonnen hat, zitiert ich unseren Gesundheitsminister
Spahn: „Wir sind gut aufgestellt!“ Er stand wohl unter Drogen oder hat gelogen
oder war wahnhaft beeinträchtigt. Wir wissen inzwischen alle, dass es so wenig
Schutzausrüstung gibt, dass bereits in einem reichen Land wie Deutschland zu
Spenden (!) von Schutzausrüstung aufgerufen werden muss und nicht einmal die
medizinisch notwendige großflächige Testung der Bevölkerung erfolgen kann. Dies
ist auch der Grund für die aktuellen Verbote, nämlich dass man bemerkt hat,
dass „wir“ doch nicht so gut aufgestellt sind. Leider geht es nicht, wie im
Arbeitsrecht, dass man Spahn und die Gesundheitsminister der Bundesländer fristlos
- natürlich ohne Bezüge - kündigt. Echt schade!</span></div><div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 11:41:00 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?getarnte-aenderung-arbeitszeitgesetz-wegen--corona-krise-</link>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflicht für Pflegekräfte zur Fort- und Weiterbildung?????]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Haftungsrecht"><![CDATA[Haftungsrecht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_tyjlr692"><p class="imTAJustify"><span class="fs24 ff1 cf1"><b>Pflicht für Pflegekräfte zur Fort- und Weiterbildung?<br /></b></span><span class="fs22 ff1 cf1">Es gibt weder im Krankenpflegegesetz noch im Altenpflegegesetz eine Vorschrift, welche die Pflicht zur Fortbildung regelt. <br />Eine Pflicht zur Fortbildung ergibt sich nur aus speziellen gesetzlichen Regelungen, wie die GefahrstoffVO, die MedizinproduktebetreiberVO, BiostoffVO etc. und (indirekt) in folgenden Vorschriften:<br />In der Heimpersonalverordnung (alt), dort § 8 Fort- und Weiterbildung:<br />(1) Der Träger des Heims ist verpflichtet, dem Leiter des Heims und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an Veranstaltungen berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung zu geben. Mehrjährig Beschäftigten, die die Anforderungen des § 6 nicht erfüllen, ist Gelegenheit zur Nachqualifizierung zu geben.<br />Im SGB XI, dort § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen<br />(1) Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.<br />Im Heimgesetz (alt), dort § 3 Leistungen des Heims, Rechtsverordnungen:<br />(1) Die Heime sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen<br />und § 11 Ziff. 10 Anforderungen an den Betrieb eines Heims:<br />...sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden.<br />und § 18 Beschäftigungsverbot, kommissarische Heimleitung<br />(1) Dem Träger kann die weitere Beschäftigung der Leitung, eines Beschäftigten oder einer sonstigen Mitarbeiterin oder eines sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die für ihre Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzen.<br />Diese Vorschriften haben jedoch nur noch untergeordnete Bedeutung, da die Bundesländer eigene Heimgesetze und Personalverordnungen erlassen haben.<br />Im „Teilzeitbeschäftigungsgesetz&quot;, dort § 10 Aus- und Weiterbildung:<br />Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen» zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Aus- und Weiterbildungswünsche anderer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.<br />Sowie aktuell in Baden-Württemberg in der PErsVO:<br />dort § 2 Abs. 2: Der Träger einer stationären Einrichtung hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten einer stationären Einrichtung die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen ausgeübte Funktion und Tätigkeit haben.<br />und § 5 Fort- und Weiterbildung<br />(1) Der Träger der stationären Einrichtung ist verpflichtet, den Leitungskräften (Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung) und den sonstigen Beschäftigten die Gelegenheit zur Teilnahme an berufsbegleitender Fortbildung zu geben oder regelmäßige Fortbildungen in der stationären Einrichtung anzubieten, die sie für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nach dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse benötigen. Die Teilnahme an diesen Fortbildungen ist als Arbeitszeit anzurechnen. <br />(2) Der Träger einer stationären Einrichtung oder die Einrichtungsleitung soll Weiterbildungsmaßnahmen der dort Beschäftigten unterstützen.<br />Im Haftungsfall würde allerdings u. U. die fehlende Fort- und Weiterbildung zum Nachteil der Pflegekraft gewertet werden. Dies über § 276 Abs. 2 BGB: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Zur Sorgfaltspflicht zählt auch die notwendige Fort- und Weiterbildung.<br /><br /></span><span class="fs20 ff0 cf1"><br /></span></p></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 02 Sep 2015 15:55:06 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?pflicht-fuer-pflegekraefte-zur-fort--und-weiterbildung-----</link>
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			<title><![CDATA[Neues Psychiatriegesetz in Ba-Wü]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Unterbringungsrecht"><![CDATA[Unterbringungsrecht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_4paxf2sa"><p class="imTALeft"><span class="ff1 cf1 fs20">In Baden-Württemberg gibt es seit dem 1.01.2015 ein neues Psychiatriegesetz. Dieses bleibt hinter den Gesetzen anderer Bundesländer zurück. Die Rechte psychisch kranker Menschen haben sich bei genauer Betrachtung kaum verbessert und eine richerliche Kontrolle ist nur verzögert möglich. Insgesamt wieder einmal eine schlechte Leistung.<br />Genaueres unter:<br /><a href="https://dl.dropboxusercontent.com/u/4831581/Neuregelung_Unterbringungsgesetz_Baden-Wuerttemberg.pdf" target="_blank" class="imCssLink">Zusammenfassung Psychiatriegesetz</a></span><span class="ff0 cf1 fs20"><br /></span></p></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 01 Feb 2015 09:52:01 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?neues-psychiatriegesetz-in-ba-wue</link>
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			<title><![CDATA[Ursachen des Fachkräftemangels]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Pflegepolitik"><![CDATA[Pflegepolitik]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_k0texp74"><p class="imTALeft"><span class="ff1 cf1 fs20">Zur Ursache des Fachkräftemangels habe ich verschiedenes zusammengestellt.<br /><a href="https://dl.dropboxusercontent.com/u/4831581/Fachkraeftemangel-Welche%20Ursachen.pdf" target="_blank" class="imCssLink">Lesen</a>? </span><span class="ff0 cf1 fs20"><br /></span></p></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 03 Sep 2014 08:44:09 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?ursachen-des-fachkraeftemangels</link>
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		</item>
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			<title><![CDATA[Dauerbrenner "Minusstunden"]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Arbeitsrecht"><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_87o07i4i"><p class="imTALeft"><span class="ff1 fs20">Zum Dauerbrenner &quot;Minusstunden&quot; und dem von vielen PDLs verbreiteten Märchen, dass diese sowohl möglich seien und auf den Folgemonat übertragen werden können, habe ich einen kleinen Artikel verfasst. Da immer wieder &quot;Beweise&quot; gefordert werden, enthält der Aufsatz auch Hinweise auf die relevanten Vorschriften des BGB und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts dazu. Dies vor allem weil mir schon berichtet wurde: &quot;Der Kienzle hat doch keine Ahnung&quot;. Hat er doch!! Das war jetzt zugegebenermaßen etwas polemisch.<br />Link zum Aufsatz: <a href="https://dl.dropboxusercontent.com/u/4831581/Minusstunden_moeglich_oder_nicht.pdf" target="_blank" class="imCssLink">Minusstunden</a></span><span class="ff1 fs20"><br /><br /></span></p></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 19 Aug 2014 10:22:45 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?dauerbrenner--minusstunden-</link>
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			<title><![CDATA[Überwachung am Arbeitsplatz mit Whatsapp]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Arbeitsrecht"><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_eim0p31x"><p class="imTALeft"><span class="ff1 cf1 fs20">Es soll Wohnbereichs-/Stationsleitungen oder PDLs geben, die ihre Mitarbeiter per Whatsapp überwachen. Dies wohl dergestalt, dass die Mobilnummern abgespeichert werden und dann überprüft wird, wann der jeweilige Mitarbeiter &quot;online&quot; ist.<br />Deshalb und aus anderen Gründen mein Rat: NIE dem Arbeitgeber bzw. der WBL/StL oder PDL die Mobilnummer geben! Dazu besteht nämlich keine arbeitsrechtliche Verpflichtung.</span><span class="ff0 cf1 fs20"><br /></span></p></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 08 Aug 2014 06:35:29 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?ueberwachung-am-arbeitsplatz-mit-whatsapp</link>
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			<title><![CDATA[Schadensersatz für "verlorenen" Urlaub]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Arbeitsrecht"><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_h1z0s8xr"><p class="imTAJustify"><span class="ff2 cf1 fs20">Es gibt eine neue und interessante Entscheidung zu der Frage, was passiert, wenn der Urlaub nach dem 31.03. des neuen Jahres verfällt.<br />Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sagt dazu: Der Arbeitgeber muss in diesem Fall Schadensersatz leisten!<br /></span><span class="ff2 cf1 fs20">Zur Begründung führt das Gericht aus, dass Arbeitgeber den Urlaubsanspruch <b>von sich aus</b> erfüllen muss. Unterlässt er dies und verfällt der Urlaub, kann der Arbeitnehmer daher Schadensersatz in Form von Ersatzurlaub bzw. einer Abgeltung des Ersatzurlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen. Das gelte unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer rechtzeitig vor Verfall des Urlaubsanspruchs Urlaub beantragt hat.<br /></span></p><p class="imTAJustify"><span class="ff2 cf1 fs20">Das Landesarbeitsgericht betont, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG ebenso wie den Anspruch auf Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem ArbeitszeitG von sich aus erfüllen muss. Dieser Schadensersatzanspruch hängt nach Ansicht des Gerichts nicht davon ab, dass sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden hat.<br />Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.08.2014 15:07<br />und LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 31/14 vom 4.8.2014<br /></span></p><p class="imTALeft"><span class="ff2 cf1 fs20"><br /></span></p></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 06 Aug 2014 15:16:46 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?schadensersatz-fuer--verlorenen--urlaub</link>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Bildungsbericht bestätigt: Fachkräftemangel hausgemacht]]></title>
			<author><![CDATA[Theo Kienzle]]></author>
			<category domain="http://www.theokienzle.de/blog/index.php?category=Pflegepolitik"><![CDATA[Pflegepolitik]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_25yr15y6"><p class="imTAJustify"><span class="fs22 cf3 ff1"><b>Der aktuelle nationale Bildungsbericht bestätigt, dass der Fachkräftemangel hausgemacht ist.<br /></b>Viele Arbeitgeber suchen im Ausland nach den Fachkräften, die sie in Deutschland nicht finden - oder zumindest angeblich nicht finden. Der &quot;Nationale Bildungsbericht&quot; wirft den Arbeitgebern vor, den Fachkräftemangel selbst zu verursachen.<br />In wichtigen Berufen bieten die Unternehmen seit Jahren viel zu wenig Ausbildungsplätze an. Darum sei der Fachkräftemangel weitgehend hausgemacht. Zu diesem Schluss kommen die Autoren des neuen &quot;Nationalen Bildungsberichts&quot;.<br />Nicht nur in den industriellen Kernberufen sondern auch in den Gesundheits- und Pflegeberufen bestehe seit Jahren beim Lehrstellenangebot der Unternehmen eine &quot;beträchtliche Unterdeckung&quot;, heißt es in dem Bericht. Im Schnitt gebe es hier zwischen zehn und 14 Prozent mehr jugendliche Bewerber als angebotene Plätze. Das von der Wirtschaft in der öffentlichen Debatte immer wieder herausgestellte große Überangebot an Lehrstellen beschränke sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: Ernährungshandwerk, Köche und Hotel- und Gaststättengewerbe. Dies ist nicht verwunderlich, da dort die Arbeitsbedingungen als sehr schlecht eingestuft werden können.<br />Die Probleme des Fachkräftenachwuchses liegen nach dem Bildungsbericht eher auf der Angebots- als auf der Nachfrageseite. &quot;Die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt (hat sich) 2013 gegenüber den beiden Vorjahren verschärft&quot;, heißt es im Bildungsbericht. Mit rund einer halben Million Neuzugänge sei das System der betrieblichen Berufsausbildung &quot;auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren gefallen&quot;.<br /><b>Lehrstellenplätze und Auszubildende finden nicht zusammen<br /></b>Zugleich fanden im vergangenen Jahr 84.000 Lehrstellen-Interessenten, die zuvor von den Arbeitsagenturen als &quot;ausbildungsfähig&quot; eingestuft worden waren, keinen Ausbildungsplatz. Weitere 250.000 Schulabgänger mussten zunächst in Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems vermittelt werden, meist in Kurse, Praktika oder Nachschulungen. 33.500 Lehrstellen blieben in den Betrieben unbesetzt.<br />Die Arbeitgeber wollen aber trotzdem auf Zuwanderung setzen, sicherlich auch, weil ausländische Arbeitskräfte meistens angepasster sind, ihre Rechte nicht kennen oder nicht durchzusetzen wagen.<br />Der Bericht &quot;Bildung in Deutschland 2014&quot; wurde am 13. Juni 2014 vom Bundesbildungsministerium und der Kultusministerkonferenz (KMK) gemeinsam veröffentlicht werden.</span><span class="ff2 fs20"><br /></span></p></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 21 Jun 2014 08:51:11 GMT</pubDate>
			<link>http://www.theokienzle.de/blog/?bildungsbericht-bestaetigt--fachkraeftemangel-hausgemacht</link>
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